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ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.03.2023 - 4 Sa 186/22
- BAG, 25.04.2024 - 8 AZR 143/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18
Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
Auszug aus ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21
§ 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB IX findet weder direkte noch analoge Anwendung (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - zitiert nach juris).Die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses berührt den einzelnen schwerbehinderten Menschen stets im Sinne von § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX, weil damit seine Teilhabe am Arbeitsleben in dem betreffenden Unternehmen beendet wird und die Vermittlungschancen für schwerbehinderte Menschen erheblich schlechter stehen (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13.12.2018 2 AZR 378/18 zitiert nach juris).
(Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - zitiert nach juris).
Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie zur Anhörung des Betriebsrates nach § 102 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - zitiert nach juris).Der Arbeitgeber hört die Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß an, wenn er sie ausreichend unterrichtet und ihr genügend Gelegenheit zur Stellungnahme bietet.
Es gilt insoweit der Grundsatz der subjektiven Determinierung und dessen objektiven Schranken (vergleiche hierzu Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - zitiert nach juris).Sinn und Zweck des Verfahrens nach § 178 SGB IX ist es, den Beteiligungsanspruch der Schwerbehindertenvertretung zu sichern.
- BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18
AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu …
Auszug aus ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21
Eine solche Pflicht kennt § 15 Abs. 4 AGG nicht (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht Urteil vom 23.01.2020 - 8 AZR 484/18 - zitiert nach juris).Der Umstand, dass der Beklagte - ein öffentlicher Arbeitgeber - die Klägerin entgegen den Vorgaben des § 165 S. 3 SGB IX nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen hat, könnte eine Vermutung im Sinne von § 22 AGBG darstellen, dass die Klägerin wegen ihrer Behinderung benachteiligt wurde (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht Urteil vom 23.01.2020 - 8 AZR 484/18 - zitiert nach juris).
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11
Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21
In Anwendung der sog. Dreißigstel-Methode (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht Urteil vom 12.05.012 - 5 AZR 251/11 - zitiert nach juris) errechnet sich ein Betrag in Höhe von 618, 66 Euro (2.651,42 × 7/30).
- BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20
Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung
Auszug aus ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21
Andernfalls fehlt es an der (Mit-)Ursächlichkeit der (Schwer)Behinderung für die benachteiligende Maßnahme (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.12.2020 - 8 AZR 171/20 -zitiert nach juris). - LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - pfändbare Entschädigung - Höhe - …
Auszug aus ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin überhaupt berechtigt war, einen Anspruch auf Schadensersatz nach Maßgabe von § 15 AGG im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. hierzu Bundesgerichtshof Beschluss vom 18.06.2020 - IX ZB 11/19 - zitiert nach juris; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urteil vom 17.05.2021 - 10 Sa 49/20 - zitiert nach juris). - BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09
Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das …
Auszug aus ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21
In diesem Schriftsatz hat die Klägerin ihren Entschädigungsanspruch auch nach dem Lebenssachverhalt individualisiert und der ungefähren Höhe nach angegeben; das reicht aus (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht Urteil vom 27.01.2011 - 8 AZR 580/09 - zitiert nach juris). - BGH, 18.06.2020 - IX ZB 11/19
Pfändungsschutzantrag nach Verbraucherinsolvenz; Pfändbarkeit des Anspruchs auf …
Auszug aus ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin überhaupt berechtigt war, einen Anspruch auf Schadensersatz nach Maßgabe von § 15 AGG im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. hierzu Bundesgerichtshof Beschluss vom 18.06.2020 - IX ZB 11/19 - zitiert nach juris; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urteil vom 17.05.2021 - 10 Sa 49/20 - zitiert nach juris). - BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05
§ 4 KSchG nF bei Kündigungszugang vor dem 1. Januar 2004
Auszug aus ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21
Die Klagefrist des § 4 KSchG greift auch bei Kündigungen innerhalb der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses, in denen der Arbeitnehmer wegen Nichterfüllung der Wartezeit noch keinen Kündigungsschutz im Sinne des KSchG hat (vergleiche hierzu statt aller Bundesarbeitsgericht Urteil vom 09.02.2006 - 6 AZR 283/05 - zitiert nach juris). - BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 112/08
Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze
Auszug aus ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21
Dabei kann der Arbeitnehmer die Befristungskontrollklage ohne Rechtsnachteil auch bereits längere Zeit vor dem vereinbarten Vertragsende erheben (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 18.01.2012 - 7 AZR 112/08 - zitiert nach juris). - BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit
Auszug aus ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21
Unabhängig davon wird in einer Probezeitvereinbarung - wie vorliegend in § 3 des Arbeitsvertrags vom 02.02.2021 bzw. 15.02.2021 - die stillschweigende Vereinbarung der gesetzlich bzw. tariflich zulässigen Kündigungsfrist gesehen (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht Urteil vom 04.07.2001 - 2 AZR 88/00 - zitiert nach juris). - BAG, 30.08.2011 - 2 AZR 668/10
Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher …
- BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98
Befristeter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Lektor; Klagefrist; Annex; …
- BAG, 25.04.2024 - 8 AZR 143/23
Entschädigungsanspruch (AGG)
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 21. April 2022 - 2 Ca 1067/21 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens die Klägerin 11/20 und das beklagte Land 9/20 zu tragen hat.